39_Titlbild_buergereidST_Bürgereid

Menschen, die früher in der Stadt Schüttorf leben wollten, mussten „freygeboren ofte gelaten seyn“. Das waren die Voraussetzung für eine Einwohnerschaft. Aber nicht alle Schüttorfer waren auch Börger der Stadt. Um BürgerIn zu werden, musste man ein stadguth (Haus oder Grundstück) besitzen. Und man brauchte Geld. Denn für eine Aufnahme in den BürgerInnen-Stand musste eine Bürgergewinnungsgeld bezahlt werden. Im Jahr 1555 betrug dieses Bürgergewinnungsgeld fünf Taler, was mehr war als der Gegenwert eines fetten Rindes. In besonderen Fällen wurde Menschen, die sich um die Stadt Schüttorf besonders verdient gemacht hatten, das Bürgerrecht vom Rat verliehen. Sie hatten kein Bürgergewinnungsgeld zu zahlen.

Wollte ein Bürger Schüttorfs eine „Uthlendische“ heiraten, so musste er auch für seine Braut die 5 Taler entrichten. Heiratete er jedoch eine Schüttorfer Bürgerin, so entfiel dieser Betrag, denn die Kinder von Schüttorfer Bürgern erwarben mit der Geburt ein Anrecht auf Bürgerschaft.

Die Aufnahmen von NeubürgerInnen erfolgten immer am 22. Januar, dem Petritag. Dann legten die Neubürger vor den Bürgermeistern und den Schöffen der Stadt den Schüttorfer Bürgereid ab. Am Petritag wurde auch der Rat der Stadt gewählt.

Rathaus_1910

Ob der Bürgereid vor dem Rathaus abgelegt werden musste, ist nicht überliefert.

Neben den BürgerInnen lebten auch sogenannte Inwohner in der Stadt. Das waren Schüttorfer, die in der Stadt wohnten, sich aber das hohe Bürgergewinnungsgeld nicht leisten konnten oder es nicht zahlen wollten. Die Inwohner besaßen nicht alle ein eigenes Haus, die meisten wohnten „zur Miete“ in den Häusern anderer BürgerInnen. Inwohner hatten auch nicht die gleichen Rechte wie die BürgerInnen. Sie durften nicht wählen und konnten auch nicht gewählt werden. Aber auch die Inwohner mussten eine „Aufnahmegebühr“ bezahlen, die aber viel niedriger war als das Bürgergeld.

Personen, die weder BürgerInnen noch Inwohner waren, musste die Stadt vor Schließung der Stadttore verlassen. Ausnahmen bildeten die Lakaien und Bediensteten von BürgerInnen und Inwohnern. Sie durften auch nachtsüber in der Stadt bleiben, solange sie bei ihren Herrschaften wohnten und in Stellung waren.

BürgerInnen und Inwohner, die in der Stadt ein schweres Verbrechen begangen hatten und dafür verurteilt wurden, mussten oftmals auch die Stadt für immer verlassen. Ihr Hab und Gut in der Stadt wurde konfisziert. Nicht selten wurden diese Personen auch gebrandmarkt, was ihnen die Aufnahme in einer anderen Stadt natürlich erschwerte.

 


Streifzug durch die Stadtgeschichte

1. Plundermelkshoek 2. Stadtmusikanten 3. Nachtwächter 4. Maße
5. Falschmünzerei 6. Stadtsiegel 7. Schüttorfer Frauen 8. Bürgereid
9. Haus Kaldemeyer 10. Apotheke 11. Wolffsschlucht 12. Schüttorfer Schmiede
13. Schüttorfer Seide 14. Ohne Moral 15. Vechteschiffahrt 16. Verbrechen
17. Schüttorfer Pergament 18. Badehalle 19. Mühlen 20. Alte Post
21. Sportpalast 22. Hagenfriedhof 23. Urhöfe 24. Kuhdorf
25. Klosterkirche 26. Garnisonsstadt 27. Hessenweg 28. Stadtmauer
29. Stadttore 30. Adelshof von Beesten 31. Föhnstraße 32. Pferdemarkt
33. Nordhornerstraße 34. Schevestraße 35. Waldschlösschen 36. Burg Schottbrink
37. Tiggelhof 38. Vechtefischerei 39. Elektrizitätswerk 40 Schüttorfer Feld